Alles was Du über Urheber- und Nutzungsrechte wissen solltest

Alles was Du bei der Nutzung von Fotos wissen solltest

Sobald Du eine Fotografie ins Netz stellst oder anderweitig verwendest, solltest Du Dir Gedanken um die damit verbundenen Rechte am Bild oder der drauf gezeigten Personen oder  Objekte machen.

Was bedeutet dies genau und welche Rechte gibt es überhaupt?

Das Urheberrecht

Dieses liegt stets beim Erschaffer eines Werkes, also beim Fotografen. Nur er darf seine Bilder veröffentlichen, vervielfältigen und öffentlich zugänglich machen. Es besagt, dass ohne seine Zustimmung keine Weiterbearbeitung und Veränderung durch Andere gestattet ist, da das Foto geistiges Eigentum des Urhebers ist.

Die Urheberrechte bleiben i.d.R. auch beim Fotografen, es sei denn, es wird durch eine Lizenzierung etwas anderes vereinbart und z.B. Rohdateien übergeben. Der Urheber kann Nutzungsrechte für seine Fotos einräumen, ohne diese ist die Nutzung Dritter immer unzulässig.

Das Nutzungsrecht

Der Fotograf kann entscheiden, wem er welche Nutzungen seiner Bilder gewährt. Dies kann zeitlich, räumlich, und umfänglich begrenzt sein.

Man unterscheidet hier zwischen dem einfachen und dem exklusiven Nutzungsrecht. Einfach bedeutet, dass die Nutzung nur für bestimmte Zwecke gestattet ist, und der Fotograf diese Bilder auch für seine eigenen Projekte (z.B. Eigenwerbung)  nutzen kann. Exklusiv räumt umfassende und ausschließliche Rechte ein für den Nutzer.

Die Namensnennung

Bei der Veröffentlichung der Fotos muss, sofern nicht anders vereinbart, der Fotograf immer genannt werden. Bei Nutzung der Fotos auf der Website wird der Name oder die Homepage meist im Impressum angegeben, bei Social Media kann das Profil des Fotografen unter dem Bild verlinkt werden. Bei einem Druck ist die Namensangabe meist direkt unter dem Foto in einer kleine Textzeile.

Das Abgebildete

Fotografen benötigen im Regelfall die Zustimmung der abgebildeten Personen, oder des Eigentümers der abgebildeten Objekte/Tiere, insbesondere bei kommerzieller Nutzung. Auch bei einer Location kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Worauf ist generell zu achten?

Vor einem Fotoshooting sollte stets geklärt werden, wie und wofür die entstandenen Fotos genau genutzt werden. Hierzu dient eine schriftliche Vereinbarung (Vertrag oder die AGBS), worin alle Details verständlich und klar festgehalten sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die richtigen Nutzungsrechte erworben wurden und keine späteren Streitigkeiten entstehen.

Wurde nichts vertraglich vereinbart, so hat der Nutzer i.d.R. nur ein privates Nutzungsrecht an den Bildern, und eine kommerzielle Nutzung wie z.B. für Webseiten oder Werbung ist ausgeschlossen.

Es gibt, wie Du siehst, einiges zu beachten bei der Nutzung von Fotos.

Ein professioneller Fotograf wird Dich aber in all diesen Punkten beraten und Deine Fragen dazu klären.

Bei mir gibt es vor jedem Shooting ein Beratungsgespräch, wo wir auch darauf eingehen, welche  Rechte der Bildnutzung Du brauchst. So kann ich Dir stets ein entsprechendes Angebot erstellen!

Möchtest Du erfahren, welches Angebot speziell zu Deinen Wünschen und Anforderungen passt? Dann melde Dich sehr gerne!